Warum Deutschland heute 16 Bundesländer hat
Besatzungszonen, ein Volksentscheid im Südwesten und die Wiedervereinigung: Die heutige Landkarte ist ein Produkt des 20. Jahrhunderts.
Dass Deutschland aus genau 16 Bundesländern besteht, ist historisch jung und keineswegs selbstverständlich. Die heutigen Grenzen entstanden nicht aus einem Plan, sondern aus den Zäsuren des 20. Jahrhunderts: dem Zweiten Weltkrieg, der Besatzung, der Teilung und der Wiedervereinigung.
Nach 1945: Länder im Schatten der Zonen
Die Alliierten richteten nach 1945 in ihren Besatzungszonen neue Länder ein – die Zonengrenzen wurden dabei vielfach zu Ländergrenzen. So entstanden etwa Nordrhein-Westfalen in der britischen Zone oder Bayern in der amerikanischen. Im Osten bildete die Sowjetunion fünf Länder, die 1952 zugunsten von Bezirken aufgelöst wurden.
Das Grundgesetz und der Sonderfall Südwesten
Mit dem Grundgesetz von 1949 wurde die Bundesrepublik als Bundesstaat gegründet. Die einzige erfolgreiche Neugliederung nach Kriegsende war die Gründung Baden-Württembergs 1952: Nach Artikel 118 des Grundgesetzes fusionierten die drei Nachkriegsländer Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern nach einem Volksentscheid zum „Südweststaat“.
Das Saarland kommt dazu
Das Saarland stand nach dem Krieg unter französischer Verwaltung und wurde 1947 teilautonom. Nachdem die Bevölkerung 1955 in einer Volksabstimmung das europäische Saarstatut abgelehnt hatte, trat es am 1. Januar 1957 der Bundesrepublik bei – als damals zehntes Land (West-Berlin hatte einen Sonderstatus).
1990: Fünf neue Länder
Mit dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 stellte die DDR die fünf Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wieder her – bewusst in Anlehnung an die historischen Grenzen von 1945. Am 3. Oktober 1990 traten sie der Bundesrepublik bei, und das vereinte Berlin wurde ebenfalls ein Land. Seitdem hat die Bundesrepublik 16 Länder.
Warum es bei 16 blieb
Eine weitere Neugliederung ist seitdem gescheitert: 1996 lehnten die Brandenburger in einem Volksentscheid die Fusion mit Berlin ab. Das Grundgesetz (Artikel 29) macht Gebietsreformen ohnehin schwierig – sie erfordern Volksentscheide in den betroffenen Gebieten. Die Zahl 16 dürfte daher auf absehbare Zeit Bestand haben.
Was die Länder ausmacht
Die Länder sind keine Verwaltungseinheiten, sondern eigenständige Staaten mit Parlamenten, Regierungen und Verfassungen. Bildung, Polizei und Kultur sind weitgehend Ländersache – ein Grund, warum sich Schulsyteme, Feiertage und Landesidentitäten bis heute deutlich unterscheiden.